Manfred Staufer
Mag. Dr. Manfred Staufer, AK OÖ
Mag. Dr. Manfred Staufer, AK OÖ
Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerschaft im Betrieb obliegt dem Betriebsrat. Vor allem das Arbeitsverfassungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen wie etwa die Betriebsrats-Geschäftsordnung bzw die Betriebsrats-Wahlordnung bilden für diese Tätigkeit die rechtlichen Grundlagen. Es ist daher für jedes Betriebsratsmitglied unerlässlich, über diese Bestimmungen Bescheid zu wissen.
Grundlage der Arbeit ist die mit dem "Karl-Leitl-Partnerschaftspreis" ausgezeichnete Dissertation des Verfassers.
Sie beschäftigt sich mit arbeitsvertragsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Problemen bei der Versetzung von Arbeitnehmern.